Günstige Vermietung = Steuervorteil
- Preller PR
- 23. Nov. 2017
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Eigentümer haben die Möglichkeit, ihre Immobilie auch an Angehörige – und zwar mit geringerer Miete - zu vermieten. Dies stellt für jeweils beide Seiten einen Vorteil dar. Die Mietbelastung hält sich für den Angehörigen in Grenzen ,und der Eigentümer muss nur eine geringe Miete versteuern. Der Mieter kann jedoch ungeachtet dessen weiterhin die gesamten Werbungskosten für die vermietete Immobilie steuerlich geltend machen, und zwar in ungekürzter Höhe.
Achtung: Der Steuervorteil gilt allerdings nur, wenn mindestens 66 % der ortüblichen Miete vom Vermieter gefordert wurde. Andernfalls erfolgt eine anteilige Kürzung der Werbekosten. Werden beispielsweise nur 55 % der ortüblichen Miete erhoben, können auch nur 55 Prozent der mit der Vermietung verbundenen Werbungskosten abgezogen werden.

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