Verwaltung von Gemeinschaftseigentum beinhaltet:
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Erstellung eines Wirtschaftsplans, der Jahresabrechnung und Rechnungslegung
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Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlung
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Protokollführung bei Eigentümerversammlung, Erstellen des Protokolls und Versand
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Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
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Bewirkung aller Zahlungen und Leistungen in Zusammenhang mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
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Kontrolle und Verwaltung der zu leistenden Haus- und Wohngeldvorauszahlungen
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Vorbereitung und Durchführung von Sonderumlagemaßnahmen
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Durchführung des Mahnwesens bis zur Rechtsanhängigkeit
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allgemein Betreuung der Eigentümer in gemeinschaftlichen Angelegenheiten, auch in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat
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Abschluss, Prüfung und Änderung aller zur ordentlichen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen und zweckmäßigen Verträge (z. B. Versicherungen, Banken, Heizungswartung etc.)
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Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber Dritten
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Vertretung der Gemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich
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Vorbereitung der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen der Gemeinschaft
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Organisation, Koordination und Kontrolle aller zur Pflege und Erhaltung des Objektes erforderlichen Leistungen (Hausmeister, Reinigung, Gartenarbeiten, etc.)
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Durchführung bzw. Koordination und Kontrolle der für die ordnungsgemäße laufende Instandhaltung und Instandsetzung sowie in sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen
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Bei Versicherungsschäden am Gemeinschaftseigentum Schadensmeldung an die Versicherung und Abrechnung mit den bestellten Handwerkern
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Hausordnung durchsetzen und für ein ansprechendes Erscheinungsbild des Objektes sorgen (Klingelschilder, Sauberkeit im Objekt etc.)
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Aufbewahrung von Verwaltungsunterlagen
Die Verwaltergebühren richten sich nach dem individuell zu vereinbarendem Leistungsumfang und Größe der Liegenschaft.