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Verwaltung von Gemeinschaftseigentum beinhaltet:

  • Erstellung eines Wirtschaftsplans, der Jahresabrechnung und Rechnungslegung

  • Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlung

  • Protokollführung bei Eigentümerversammlung, Erstellen des Protokolls und Versand

  • Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer

  • Bewirkung aller Zahlungen und Leistungen in Zusammenhang mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums

  • Kontrolle und Verwaltung der zu leistenden Haus- und Wohngeldvorauszahlungen

  • Vorbereitung und Durchführung von Sonderumlagemaßnahmen

  • Durchführung des Mahnwesens bis zur Rechtsanhängigkeit

  • allgemein Betreuung der Eigentümer in gemeinschaftlichen Angelegenheiten, auch in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat

  • Abschluss, Prüfung und Änderung aller zur ordentlichen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen und zweckmäßigen Verträge (z. B. Versicherungen, Banken, Heizungswartung etc.)

  • Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber Dritten

  • Vertretung der Gemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich

  • Vorbereitung der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen der Gemeinschaft

  • Organisation, Koordination und Kontrolle aller zur Pflege und Erhaltung des Objektes erforderlichen Leistungen (Hausmeister, Reinigung, Gartenarbeiten, etc.)

  • Durchführung bzw. Koordination und Kontrolle der für die ordnungsgemäße laufende Instandhaltung und Instandsetzung sowie in sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen

  • Bei Versicherungsschäden am Gemeinschaftseigentum Schadensmeldung an die Versicherung und Abrechnung mit den bestellten Handwerkern

  • Hausordnung durchsetzen und für ein ansprechendes Erscheinungsbild des Objektes sorgen (Klingelschilder, Sauberkeit im Objekt etc.)

  • Aufbewahrung von Verwaltungsunterlagen

 

Die Verwaltergebühren richten sich nach dem individuell zu vereinbarendem Leistungsumfang und Größe der Liegenschaft.

 

 

 

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