Bedarf die Innendämmung der Zustimmung?
- Preller PR
- 26. Okt. 2017
- 1 Min. Lesezeit
Entscheidet sich ein Eigentümer, seine Wohnung von innen zu dämmen, so benötigt er nicht die Zustimmung anderer Eigentümer im Haus. Dies ergibt sich daraus, dass die Nutzung eines Trockenbausystems keine bauliche Veränderung darstellt - zumindest solange sie keine Schäden am Gemeinschaftseigentum mit sich bringt. Bei fachgerechter Anbringung ist dies jedoch nicht zu befürchten.
Hinsichtlich der Wärmedämmung der Hausfassade bedarf es hingegen der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Bei Instandhaltungsmaßnahmen genügt eine einfache Mehrheit. Ist die Hausfassade noch sehr gut erhalten, so handelt es sich ggf. um eine Modernisierung. In dieser Fallkonstellation müssen 75 % der Eigentümer einverstanden sein und die jeweiligen Befürworter mehr als 50 % der Miteigentumsanteile halten.
Geht es um bauliche Maßnahmen, welche weder der reinen Instandsetzung noch der Modernisierung zuzuordnen sind, kann es ebenfalls sein, dass für solche Maßnahmen die Zustimmung sämtlicher Miteigentümer – nicht nur derjenigen, welche an der Abstimmung teilnehmen – erforderlich ist. Hier sollten sich Eigentümer rechtzeitig rechtlichen Rat einholen, auch, um im Falle des Verstoßes bei eigener Betroffenheit von der Maßnahme innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat nach Beschlussfassung im Bedarfsfall noch Anfechtungsklage erheben zu können.

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