Verwaltung von Sondereigentum beinhaltet:
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Mietersuche und Auswahl der Mieter mit Bonitätsprüfung
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Erstellen bzw. Ausführung von Mietvertragsabschlüssen, auch nach Vorgabe bzw. Absprache mit dem Eigentümer
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Abnahme und Übergabe der Wohnungen bei Mieterwechsel
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Jährliche Erstellung einer Nebenkostenabrechnung für dem Mieter
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Durchsetzung der Anpassung der monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen
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Einzug, Verwaltung und Verwendung von Mietkautionen
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Durchführung des Mahnwesens bei Mietrückständen bis zur Rechtsanhängigkeit
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Abmahnung des Mieters bei gemeldeten Verstößen gegen die Haus- bzw. Nutzungsordnung
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Durchsetzung von berechtigten Mieterhöhungsbegehren
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Beauftragung, Koordinierung und Kontrolle von Handwerkertätigkeiten und Dienstleistungen in Zusammenhang mit dem Sondereigentum in Absprache mit dem Eigentümer
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Abwicklung von Versicherungsfällen
Die Verwaltergebühren richten sich nach dem individuell zu vereinbarendem Leistungsumfang und Größe der Liegenschaft.