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Verwaltung von Sondereigentum beinhaltet:

  • Mietersuche und Auswahl der Mieter mit Bonitätsprüfung

  • Erstellen bzw. Ausführung von Mietvertragsabschlüssen, auch nach Vorgabe bzw. Absprache mit dem Eigentümer

  • Abnahme und Übergabe der Wohnungen bei Mieterwechsel

  • Jährliche Erstellung einer Nebenkostenabrechnung für dem Mieter

  • Durchsetzung der Anpassung der monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen

  • Einzug, Verwaltung und Verwendung von Mietkautionen

  • Durchführung des Mahnwesens bei Mietrückständen bis zur Rechtsanhängigkeit

  • Abmahnung des Mieters bei gemeldeten Verstößen gegen die Haus- bzw. Nutzungsordnung

  • Durchsetzung von berechtigten Mieterhöhungsbegehren

  • Beauftragung, Koordinierung und Kontrolle von Handwerkertätigkeiten und Dienstleistungen in Zusammenhang mit dem Sondereigentum in Absprache mit dem Eigentümer

  • Abwicklung von Versicherungsfällen

    Die Verwaltergebühren richten sich nach dem individuell zu vereinbarendem Leistungsumfang und Größe der Liegenschaft.

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