Gefahr von oben - Hausbesitzer müssen vorsorgen!
- Preller PR
- 16. Feb. 2017
- 1 Min. Lesezeit
Ein Eiszapfen fällt von der Regenrinne, eine Dachlawine kracht auf den Gehweg und trifft einen Fußgänger oder ein Auto. Und dann? Welche Pflichten haben Sie als Hauseigentümer?
Hauseigentümer sind dafür verantwortlich, dass keine Gefahren für Dritte von Ihrem Grundstück ausgehen. Sie haben eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Diese umfasst im Winter nicht nur das Schneeschippen, sondern beinhaltet auch, dafür Sorge zu tragen, dass durch Dachlawinen niemand verletzt bzw. durch Eiszapfen nichts beschädigt wird.
Zur speziellen Vorsorge gegen Dachlawinen ist allerdings nicht jeder Hauseigentümer verpflichtet. Ausschließlich in Gegenden mit bekanntlich viel Schneefall sind Schneefanggitter, Schneestopper und Warnzeichen vorgeschrieben.
Versäumen Hausbesitzer ihre Verkehrssicherungspflichten und es kommt daraufhin zu Schäden, ist der Eigentümer des jeweiligen Grundstücks für den entstanden Schaden haftbar. In der Regel springt in solchen Fällen die Privat-Haftpflichtversicherung ein, die die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden übernimmt. Dies gilt für ein privates und selbst genutztes Ein- oder Zweifamilienhaus. Hinsichtlich Mehrparteienhäusern sowie vermieteten Häusern sollte in der Regel eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

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