Pünktliche Miete: Bis wann Ihr Mieter zahlen muss
- Preller PR
- 6. Feb. 2017
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Am angenehmsten sind Ihnen sicherlich die Mieter, die jeden Monat pünktlich ihre Miete zahlen und von denen Sie sonst das ganze Jahr über nicht viel hören.
Solange die Miete pünktlich bis zum 3. Werktag auf Ihr Konto überwiesen wird, ist noch alles in bester Ordnung. Beim Berechnen des 3. Werktags haben jedoch viele Vermieter und Mieter so ihre Probleme und auch der BGH sorgt mit seinem aktuellen Urteil zur Mietzahlungsfrist nicht unbedingt für einen besseren Durchblick.
Laut Gesetz ist Ihr Mieter dazu verpflichtet, bis zum 3. Werktag seine Miete im Voraus zu zahlen. Beim Berechnen des 3. Werktags zählen Samstage neuerdings nicht mit.
Das liegt daran, dass die Banken an Samstagen nicht arbeiten, so dass es ausreicht, wenn die Miete erst am Montag auf Ihrem Konto ist.
Nicht immer stellt sich das Berechnen des 3. Werktags als einfache Angelegenheit heraus; vor allem, wenn dazwischen ein Feiertag (noch dazu kein bundesweiter) oder ein Sonntag liegen.
Bisher konnten Sie mit einer Rechtzeitigkeitsklausel im Mietvertrag ablesen, bis wann die Miete auf Ihrem Konto sein musste.
Dies ist nun leider seit einem aktuellen BGH-Urteil zur Mietzahlung vorbei. Seither steht fest, dass der Mieter im Falle einer unklaren Regelung im Mietvertrag zum Zeitpunkt des genauen Geldeingangs die Miete lediglich bis zum 3. Werktag angewiesen haben muss. Das ist jedoch nicht gleichbedeutend damit, bis wann die Miete auf Ihrem Vermieterkonto sein muss (BGH, Urteil v. 5.10.2016, VIII ZR 222/15).
In jedem Fall empfiehlt sich, eine klare Regelung in den Vertrag aufzunehmen mit dem Inhalt, dass die Miete auch tatsächlich am 3. Werktag eingegangen sein muss.

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