Ärger wegen Mieterhöhung - Kein Balkon, weniger Miete?
- Preller PR
- 11. Okt. 2016
- 1 Min. Lesezeit
Bestimmte Merkmale wie ein Balkon können den Wert einer Immobilie steigern. Das gilt aber nur, wenn der Balkonanbau zulässig und baurechtlich möglich ist.
Ein zulässiger baurechtlicher Balkonanbau kann den Wert einer Immobilie steigern.
Will der Vermieter die Miete erhöhen, kann der Mieter dem Verlangen widersprechen: Dabei kann er sich auf wohnwertmindernde Merkmale berufen, beispielsweise wenn die Wohnung keinen Balkon besitzt.
Dafür muss aber der Anbau des Balkons auch wirklich den Wert der Wohnung steigern. Bei nicht möglichem Anbau eines Balkons aufgrund baulicher oder rechtlicher Gründe, kann ein fehlender Balkon nicht als wohnwertmindernd berücksichtigt werden, so Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.
Grundsätzlich darf bei einem Balkon für die Wohnungsmiete nur ein Viertel seiner Fläche berechnet werden.
Die früher übliche Anrechnung des halben Balkons als Wohnfläche entspricht nicht mehr dem aktuellen Gesetzesstand. Sie kann aber heute in Ausnahmefällen ebenfalls noch denkbar sein.

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